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Showing papers by "Münster University of Applied Sciences published in 1979"



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TL;DR: The Reproduzierbarkeit der Trennungen wurde erreicht durch Verwendung der Vario-KS-Kammer nach Geiss, die die Einstellung einer definierten Schichtaktivitat bzw.
Abstract: Die dunnschichtchromatographische Trennung von Flechtenextrakten zur Unterstutzung der Taxonomie wurde in Bezug auf die Trennleistung und auf die Reproduzierbarkeit optimiert. Dabei wurden besonders gute Trennleistungen erhalten mit dem Fliesmittelgemisch Benzol:Dioxa:Eisessig=90∶25∶4 bei Verwendung von Kieselgel, dessen Aktivitat durch eine Umgebung mit relativer Feuchte von 70% festgelegt wurde, und mit Methylenchlorid als Eluiermittel bei Verwendung von mit Oxalsaure impragniertem Kieselgel und antiparallelem Aktivitatsgradienten. Eine hohe Reproduzierbarkeit der Trennungen wurde erreicht durch Verwendung der Vario-KS-Kammer nach Geiss, die die Einstellung einer definierten Schichtaktivitat bzw. eines definierten Aktivitatsgradienten und eine reproduzierbare Vorbedampfung der Schicht mit Fliesmittel ermoglicht. Es konnte gezeigt werden, das durch unterschiedliche chromatographische Trennungen der gleichen Extrakte und durch die Verwendung verschiedener Anfarbereagenzien die Identifizierung und damit die Aussagekraft fur taxonomische Probleme steigt.

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TL;DR: In this article, the Verfasser untersucht insbesondere unter beweisrechtlichen Gesichtspunkten die Schadensersatz-und Rucktrittsanspruche, welche nach der UWG-Novelle dem Verbraucher im Falle eine Beeinflussung durch unlautere Wettbewerbsmasnahmen zustehen sollen.
Abstract: Der Verfasser untersucht insbesondere unter beweisrechtlichen Gesichtspunkten die Schadensersatz-und Rucktrittsanspruche, welche nach der UWG-Novelle dem Verbraucher im Falle eine Beeinflussung durch unlautere Wettbewerbsmasnahmen zustehen sollen. Die vorgesehene Regelung wird abgelehnt, da die prozessuale Durchsetzbarkeit der Konsumentenrechte als gering eingeschatzt wird. Auch gegenuber der beabsichtigten Normierung der Verbandsklage werden Vorbehalte geltend gemacht. Das verfolgte Ziel, die Ausschaltung unserioser Vereine, konne in dieser Form nicht erreicht werden; Folge werde stattdessen eine Erschwerung der Arbeit der Verbraucherverbande sein. Im letzten Teil legt der Verfasser dar, weshalb er es grundsatzlich fur notwendig halt, das Verbraucherverbande den Konsumenten im Rechtsstreit vertreten konnen sollen. Zu bedauern sei allerdings einerseits die Mittelschichtsausgerichtetheit dieser Verbande, zum anderen ihre unzulangliche materielle Unterstutzung durch den Staat — bei zunehmender Aufgabenzuweisung.